In seinem Bericht mit dem Titel «Programme und Massnahmen der Prävention in der Gesundheitsversorgung: Rollenklärung» betont der Bundesrat, dass die Umsetzung der Programme und Massnahmen der Prävention in der Gesundheitsversorgung (PGV) primär im Zuständigkeitsbereich der Kantone liegt, gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz die Kantone bei dieser Aufgabe jedoch unterstützen und insbesondere eine koordinative Rolle übernehmen kann.